Zappi Wallbox in schwarz an einer Wand installiert
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Neue Förderung für Ladestationen in Unternehmen

Nach dem Erfolg der Förderung von privaten Wallboxen, wird nun ab dem 23. November 2021 ein neues Programm mit insgesamt 350 Millionen Euro gestartet. Das Förderprogramm hat kein Enddatum, sondern gilt bis die Mittel abgerufen sind. Mindestens 390.000 neue Ladepunkte sollen so entstehen. Wir haben für Dich die wichtigsten Informationen und W-Fragen zusammengefasst: 

Wer ist förderberechtigt?

Förderfähig sind Unternehmen und Kommunen unabhängig von Ihrer Rechtsform, also auch Einzelunternehmen, Personengesellschaften und gemeinnützige Firmen. An den geförderten Ladepunkten können sowohl Privatfahrzeuge als auch Firmenwagen geladen werden.

Was wird genau gefördert?

Der Zuschuss zielt auf den Kauf und die Errichtung einer neuen, intelligenten, nicht öffentlichen und stationären Ladestation ab. Ebenso inbegriffen sind Aufwendungen für Nebenarbeiten (Erdarbeiten, Netzanschluss oder Modernisierungen der Elektrik) und Software für Lastmanagement. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung bis zu 22 kW gefördert. Die Ladepunkte müssen ausdrücklich NICHT öffentlich zugänglich sein.

Easee Home Wallbox an Hauswand hinter einem Elektroauto

Wie viel Geld bekommt man und unter welchen Bedingungen?
  • maximal 900 Euro pro Ladepunkt 
  • Errichtung und Inbetriebnahmen durch ein Fachbetrieb
  • Ladestation muss 6 Jahre zweckentsprechend genutzt werden
  • geförderte Ladestationen müssen mit 100% Ökostrom oder aus Eigenerzeugung durch PV betrieben werden

ACHTUNG Zitat Förderrichtlinie: „Wie wird gefördert? Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt 70% der förderfähigen Gesamtkosten (Definition der Gesamtkosten siehe unter „Was wird gefördert?“), jedoch maximal 900,00 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens 1.285,71 Euro, wird keine Förderung gewährt.“ – hier der Link

Was ist der Unterschied zwischen Ladepunkt und Ladestation?

Die KfW Förderung 441 bezuschusst jeden Ladepunkt mit 900 Euro. An einer Ladestation können auch zwei oder mehr Ladepunkte vorhanden sein. Im Rahmen der Förderung ist demnach eine Stromquelle zum Aufladen von genau einem E-Auto ein förderfähiger Ladepunkt. Bitte beachte das a) beim Antrag für die genaue Anzahl an Ladepunkten und b) bei der oben beschriebenen Zuschussquote von 70% der Gesamtkosten pro Ladepunkt! 

Wie funktioniert der Ablauf?

1.) Antrag stellen

– Die Anzahl der Ladepunkte kann nachträglich nicht erhöht werden. Es muss ein komplett neuer Antrag gestellt werden. Pro Unternehmen werden maximal 45.000 Euro ausgeschüttet.

2.) Ladestationen bestellen und errichten 

3.) Innerhalb 12 Monate Rechnungen hochladen und Ladestationen in für Reporting-Zwecke (obelis.now-gmbh.de) registrieren

4.) Auszahlung erhalten

 Und nun: Sieh Dich gleich nach der passenden Wallbox für Dich in unserem Online Shop um!

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