Blonde Autofahrerin mit beiden Händen am Lenkrad eines Audis von schräg oben fotografiert
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Überblick Änderungen für E-AutofahrerInnen ab 2023

Mit dem 01.01.2023 treten Änderungen für AutofahrerInnen und E-Auto-KäuferInnen in Kraft. Hier folgt ein Überblick über alle Neuerungen:

Umweltbonus für Elektroautos sinkt und Fördergelder für Plug-In-Hybride entfallen komplett

Wie bereits seit August 2022 bekannt, sinkt ab Jahresbeginn 2023 die Prämie für Elektroautos. Das betrifft auch KäuferInnen von E-Autos, die zwar 2022 gekauft haben, ihr Fahrzeug aber erst 2023 zulassen können. Eine Ausnahme machen manche Hersteller, die die Differenz selbst ausgleichen. Ist das nicht der Fall, sind noch maximal 6.750 Euro bei einem niedrigeren Nettolistenpreis als 40.000 Euro möglich. Bei einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro stehen noch Fördergelder von maximal 4.500 Euro zur Verfügung. Eine weitere Änderung für dieses Jahr betrifft die AntragstellerInnen: Das Fördergeld kann nur noch von Privatpersonen beantragt werden. Für Plug-In-Hybride ist ab sofort keine finanzielle Unterstützung mehr möglich. Alle Förderungen sind auf unserer Website nachzulesen.

Typklassen für Kfz-Versicherungen werden aktualisiert

Die unterschiedlichen Typklassen bei Fahrzeugen werden 2023 von Versicherungen neu strukturiert. Für etwa 70% aller Autofahrenden ändert sich dadurch zwar nichts, jedoch müssen rund 8 Millionen FahrerInnen mit einer höheren Versicherungseinstufung rechnen. Fast 5 Millionen dürfen sich über eine niedrigere Einstufung freuen.

Front des alten Lappen-Führerscheins in Deutschland
Der sogenannte „Lappen“-Führerschein

Der sogenannte „Lappen“ muss umgetauscht werden

Nicht alle Autofahrenden haben ihren älteren, pinken „Lappen“ bereits umgetauscht. Für einige läuft 2023 aber eine Frist ab: Bis zum 19. Januar müssen alle Jahrgänge zwischen 1959 und 1964 ihren Papier-Führerschein in einen modernen Führerschein im EC-Kartenformat umtauschen. Der Tausch kann ohne Führerscheinprüfung an der jeweiligen Führerscheinstelle erfolgen. Hintergrund sind die einheitlichen und fälschungssicheren Kartenführerscheine, die außerdem auch in einer Datenbank erfasst werden sollen, um Missbrauch zu vermeiden. Verstreicht die Frist ohne Tausch, droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro in Deutschland, im Ausland könnten größere Probleme entstehen.

Maskenpflicht im Auto

Ab dem 31.01.2023 gilt eine Maskenpflicht im Auto. Allerdings nicht als FahrerIn, sondern als Bestandteil im Verbandskasten. Wer also nicht sowieso einen neuen Verbandskasten kauft, muss seinen jetzigen mit zwei medizinischen Mund-Nasen-Masken vervollständigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine einfache medizinische oder FFP2-Maske handelt. Fehlen die Masken, droht ein Bußgeld von 10 Euro. Dafür muss sich nur noch ein Dreieckstuch im Verbandskasten befinden.

Autonomes Fahren auf Autobahnen bis 130 km/h

Bisher war automatisiertes Fahren auf Autobahnen bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gestattet. Diese maximale Geschwindigkeit wird ab Januar 2023 auf 130 km/h heraufgesetzt, zumindest auf Level 3. Hinzu kommt die Erlaubnis für Spurwechsel durch automatisierte Systeme.

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