FAQ: Kauf, Förderung und Kosten von einem Elektroauto
Wer sich zunächst grundlegend Gedanken darüber macht, ob die Anschaffung eines E-Autos für ihn als sinnvoll zu erachten ist, wirft definitiv einen Blick auf die finanziellen Rahmenbedingungen. So spielen entscheidende Fragen eine Rolle, die etwa die Anschaffung inklusive Möglichkeiten zur Förderung betrifft. Aber auch die langfristige Sicht ist von Bedeutung: Mit welchem steuerlichen Aufwand ist zu planen, was kostet die Kfz-Versicherung und welche Unterhaltungskosten könnten anfallen? Antworten rund um diese finanziellen Aspekte erhalten Sie hier.
Seit Mai 2016 existiert eine Kaufprämie für E-Autos in Höhe von 4.000 Euro. Plug-In-Hybride werden mit 3.000 Euro gefördert.
Im Rahmen der Förderung von E-Autos ist ein Fond eingerichtet worden. Zu jeweils 50 Prozent beteiligen sich die Hersteller und der Bund daran. Mit der Prämie von 4.000 Euro beim Kauf eines E-Autos sollen Anreize geschaffen werden, um Elektromobilität zu fördern. Die Bundesregierung plant, bis 2020 eine halbe Million der Fahrzeuge auf die Straßen zu bringen.
Das Prinzip sieht vor, dass die Vergünstigung auf Käufe, aber auch auf Leasingverträge und Finanzierungen gewährt wird. Die 50:50-Regelung hat einen entscheidenden Vorteil: Beim Kauf lässt sich der Anteil des Händlers gleich vom Preis abziehen. Um den staatlichen Beitrag zu erhalten, muss ein Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Es existiert eine Einschränkung: Die Bundesregierung hat eine Obergrenze von 60.000 Euro festgelegt. Der Nettolistenpreis des Wagens darf nicht darüber liegen.
An der Prämie für den Erwerb eines E-Autos beteiligen sich die Hersteller und der Bund zu jeweils 50 Prozent – im Übrigen wird auch das Leasing unterstützt. Vom Anteil des Herstellers kann der Kunde profitieren, indem der Betrag vom Preis abgezogen wird. Für den staatlichen Part ist ein elektronischer Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Dieser vollzieht sich in zwei Schritten:
- In Verbindung mit dem Antrag im Online-Portal muss entweder eine verbindliche Bestellung oder aber der Leasing- bzw. Kaufvertrag hochgeladen werden. Handelt es sich um ein Leasing, gehört noch die entsprechende Kalkulationsrate zu den geforderten Dokumenten. Nachdem das Amt den Antrag geprüft hat, erhält der Käufer einen Zuwendungsbescheid.
- Darauf folgt das sogenannte Verwendungsnachweisverfahren. Hier lädt der Kunde seine Rechnung hoch, sofern das E-Auto gekauft wurde. Des Weiteren verlangt das Amt zum Nachweis die Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Nach der Prüfung bekommt der Antragsteller die Prämie auf sein Konto überwiesen.
Angesichts der breiten Palette an Modellen, variieren die Preise für E-Autos wie auf dem Markt für Pkw mit Verbrennungsmotoren. Je nachdem, welchen Typ der Käufer wünscht, starten günstige Kleinstwagen bei rund 7.000 Euro. Das preisintensivste Fahrzeug stammt von Tesla und bewegt sich jedoch auch als Luxuskarosse oberhalb von 100.000 Euro.
Es gibt eine Vielzahl an Argumenten, die für das E-Auto sprechen. Welche die davon wichtigsten sind, haben wir hier stichpunktartig zusammengefasst:
- zukunftsweisende Technologie, welche die Energiewende fördert
- geringere Unterhaltungskosten als bei Verbrennern
- niedrige Verbrauchskosten (wer intelligent handelt, kann gar kostenfrei laden)
- Prämie bei Kauf, Erlass der Kfz-Steuer
- emissionsfreies und geräuschloses Fahren steigert die Lebensqualität v.a. in Großstädten
- erhöhter Fahrkomfort, da Schalten entfällt, kein Vibrieren des Wagens, volle Fahrleistung ohne Kaltphase verfügbar
- je sauberer der verwendete Strom, umso besser die Ökobilanz des E-Autos
Um die Einsparung möglichst verständlich aufzuzeigen, empfiehlt sich an dieser Stelle ein Rechenbeispiel. Verbraucht ein Fahrzeug auf eine Strecke von 100 Kilometern 5 Liter Benzin bei einem Preis von 1,40 Euro pro Liter, entstehen dadurch 7,00 Euro.
Ein vergleichbares E-Auto benötigt für die gleiche Distanz 15 Kilowattstunden. Bei einem Preis von 0,25 Euro pro Kilowattstunde ergibt dies 3,75 Euro. Allein auf die Strecke von 100 Kilometern ergibt dies eine Ersparnis von 3,25 Euro. Das vermag zunächst nach keinem gravierenden Unterschied auszusehen. Angenommen, dass aber jährlich eine Distanz von rund 10.000 Kilometern gefahren wird, sind damit schon 325 Euro eingespart. Im Laufe der Zeit ergeben sich dadurch mehrere tausend Euro.
Zudem gilt dieses Rechenbeispiel für den Fall, dass das E-Auto immer zuhause aufgeladen wird. Wer dort eine Solaranlage sein Eigen nennt, erhält noch günstigeren Strom. Zudem sind auch viele Möglichkeiten gegeben, unterwegs kostenfrei neue Energie zu tanken. So etwa auf manchen Supermarkt-Parkplätzen oder unter Umständen beim Arbeitgeber, wenn dieser E-Autos unterstützt. Im Endeffekt ist die Einsparung je nach persönlichen Gegebenheiten also noch höher. Nicht unerwähnt soll zudem bleiben, dass zunächst Kfz-Steuern entfallen und die Wartungskosten in der Werkstatt geringer sind.
Die Bundesregierung ist darum bemüht, den Kauf von E-Autos zu unterstützen und setzt daher auf den vorübergehenden Erlass der Kfz-Steuer. Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2020 gekauft werden, sind zehn Jahre von der Steuer befreit. Diese Regelung gilt für jedes entsprechende Mobil. Wer ein gebrauchtes, vier Jahre altes E-Auto kauft, profitiert anschließend sechs Jahre von diesem Erlass.
Nachdem der besagte Zeitraum abgelaufen ist, werden auch für E-Autos Kfz-Steuern fällig. Hierbei ist das Gewicht des Wagens ausschlaggebend. Dabei gelten folgende Maßstäbe:
Gewicht des Fahrzeugs | Steuersatz pro angefangene 200 kg |
bis 2.000 kg | 5,625 € |
2.0001 kg – 3.000 kg | 6,01 € |
3.0001 kg – 3.500 kg | 6,39 € |
Folglich wird das Gewicht des E-Autos durch 200 Kilogramm dividiert. Bringt es etwa 1.800 Kilogramm auf die Waage, entsteht der Faktor 9. Diesen gilt es, gemäß des Steuersatzes mit 5,625 Euro zu multiplizieren, wobei das Ergebnis der Einfachheit aufgerundet wird. Im Rechenbeispiel bedeutet das: 9 x 5,625 € = 50,625 € und dies entspricht abschließend 51 Euro an jährlicher Kfz-Steuer.
Die Kaufprämie, die von der Bundesregierung beschlossen wurde, gilt für E-Autos und Plug-in-Hybride. Komplett elektrisch angetriebene Fahrzeuge erhalten einen Erlass von 4.000 Euro. Für Hybride sieht die Regelung eine Vergünstigung von 3.000 Euro vor.
Die Elektroauto-Förderung beruht auf einem Fond. An diesem beteiligen sich zu jeweils 50 Prozent der Bund und die Hersteller.
Grundsätzlich ist es immer individuell abhängig, ob sich ein E-Auto lohnt. Anhaltspunkte liefert aber unter anderem das deutsche Öko-Institut. Dieses hat ermittelt, dass ein elektrisch angetriebener Kleinwagen gegenüber einem vergleichbaren Modell mit Benzinmotor nach acht Jahren eine Kostenersparnis von 2.500 Euro beschert. Weitere Untersuchungen haben ergeben, dass 90 Prozent der Kfz-Besitzer täglich nicht mehr als 50 Kilometer zurücklegen. Dementsprechend gibt es auch bei diesen Nutzern keine Bedenken, was die Reichweite anbelangt.
Eine E-Auto-Versicherung unterscheidet sich nicht von der, die für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor abgeschlossen wird. Die Höhe berechnet sich nach dem gleichen Prinzip. Dementsprechend spielen Faktoren wie die Höhe der Selbstbeteiligung, die Versicherungssumme, die pro Jahr zurückgelegten Kilometer, Unfallstatistiken, persönliche Umstände, die Typen- und Regionalklasse sowie der nächtliche Standort auch hier eine Rolle.
Eine kleine Besonderheit betrifft die Typenklasse. Bekanntermaßen betrifft diese den Aspekt, ob mit dem entsprechenden Modell viele Unfälle passieren oder nicht. Je mehr es sind, desto höher die Schadensklasse und dementsprechend der zu zahlende Beitrag. Hier fehlen für E-Autos noch aussagekräftige Statistiken bzw. Erfahrungswerte. Aus diesem Grund sind die Versicherungsunternehmen dazu veranlasst, vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor als Referenz zu nutzen.
Weil es keine wirklichen Besonderheiten bei einer Kfz-Versicherung für E-Autos zu konstatieren gibt, sind kaum Aspekte zu beachten. Erwähnenswert ist aber, dass manche Versicherungsunternehmen einen Nachlass für elektrisch angetriebene Pkw oder maßgeschneiderte Leistungen bieten, die insbesondere einen Schutz des Akkus einbeziehen. Gerade E-Autos werden derzeit als Neuwagen erworben, sodass sich zu einer Vollkasko-Versicherung raten lässt.
Die Preise von E-Autos variieren von Modell zu Modell, wie es auch bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor der Fall ist. Gegenüber diesen gelten die elektrisch angetriebenen Mobile als höher in der Anschaffung. Das ist schlichtweg auf die Kosten für die Batterie zurückzuführen, welche die teuerste Komponente des E-Autos darstellt. Die meisten Hersteller halten aber die Option bereit, den Akku auf Wunsch nur zu mieten. Dann verringern sich die Anschaffungskosten und dafür entsteht eine monatliche Gebühr. Die günstigsten E-Autos starten bei einem einstelligen Betrag im Tausenderbereich. Noch bis 2019 besteht die Gelegenheit, von der Förderung beim Kauf Gebrauch zu machen und somit eine Prämie von 4.000 Euro zu erhalten.
Im Unterhalt erweisen sich E-Autos als merklich günstiger gegenüber Benzinern und Dieselfahrzeugen. Umgerechnet sind für 100 Kilometer zwischen 3 und 4 Euro für den Strom einzuplanen. Dadurch sind die elektrischen Fahrzeuge deutlich sparsamer unterwegs. Staatlichen Anreizen ist es zudem zu verdanken, dass bei Erstzulassungen von E-Autos ein Erlass der Kfz-Steuer für die Dauer von zehn Jahren gewährt wird. Letztlich fallen weniger Kosten für die Wartung des Fahrzeugs an. Viele klassische Arbeiten wie der Ölwechsel erübrigen sich und es gibt eine Reihe technischer Komponenten, die ein E-Auto gegenüber dem konventionellen Pkw nicht benötigt. Folglich müssen diese auch nicht gewartet oder ersetzt werden. Zum alljährlichen Check muss das Mobil dennoch, um etwa die Bremsflüssigkeit nachzufüllen oder die Blätter des Scheibenwischers sowie das Licht zu überprüfen. Unterm Strich zeigt sich die Durchsicht jedoch günstiger als bei einem Diesel oder Benziner.