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Förderungen von E-Autos für Privatpersonen

*UPDATE 03.01.2023* 

Bedingt durch die COVID-19 Pandemie, hat die deutsche Regierung ein Konjunkturpaket zu Revitalisierung der Wirtschaft verabschiedet. Inbegriffen sind verschiedene finanzielle Anreize zur Anschaffung eines Elektroautos. Erfahrt hier welche zusätzlichen Zuschüsse und Förderungen es nun für Elektroautos gibt.

Die Frage, warum die Bundesregierung die Elektromobilität fördert, hat einen naheliegenden Grund. Der Industriezweig Automobil ist eine der absoluten Schlüsselbranchen in Deutschland. Ein Jahresumsatz von rund 370 Milliarden Euro sowie eine Zahl von etwa 800.000 Beschäftigten liefern den Beleg. Dementsprechend hat auch der Staat ein massives Interesse daran, die Entwicklung in Zeiten der Mobilitätswende bei einem Technologietransfer von Verbrennermotoren hin zum elektrischen Antrieb zu unterstützen. Um dem internationalen Wettbewerb standzuhalten und die Marktentwicklung zu beschleunigen, sind Förderprogramme ein geeignetes Instrument. Während es für Unternehmen eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten gibt, spielt für Privatpersonen vorrangig der Zuschuss beim Fahrzeugkauf eine wesentliche Rolle. Welche Anreize du als Privatperson aktuell bekommst (Stand: 01.02.2021), haben wir dir hier zusammengefasst:

1.  Förderung beim Kauf eines Fahrzeugs

Die Kaufprämie für Elektroautos durch das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) nennt sich Umweltbonus. Dieses Programm war zunächst bis 31. Dezember 2025 beschlossen worden. Am 12. Juni 2020 wurde im deutschen Parlament nun beschlossen weitere Förderungen für emissionsfrei Elektroautos zur Verfügung zu stellen. Bis Ende 2021 wird es zum Umweltbonus eine zusätzliche Innovationsförderung seitens des Bundes geben. Außerdem hat die Bundesregierung die Befreiung der KfZ-Steuer von Elektroautos bis 2030 verlängert. Was noch neu ist lest ihr hier unten in kursiver Schrift:

Die Fördersummen sind auf alle gängigen Finanzierungsformen, sprich Kauf, Finanzierung und auch Leasing anwendbar.

Wie bekomme ich nun konkret den Umweltbonus für mein Elektroauto?

Die Kaufprämie wird somit zu 33% anteilig vom Hersteller direkt finanziert. Dieser Betrag wird demnach vom Fahrzeugangebot deines Autohändlers direkt abgezogen. Um die anderen 66% Zuschuss aus dem staatlichen Umweltbonus und der neuen Innovationsprämie erstattet zu bekommen, muss der E-Auto-Käufer einen entsprechenden Antrag beim BAFA stellen:

Das Online-Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ermöglicht eine unkomplizierte Antragstellung. Folgende Dokumente sollten Sie zum Upload bestenfalls als PDF parat haben, um den Antrag in wenigen Minuten zu stellen:

  • verbindliche Bestellung, Kaufvertrag beziehungsweise Leasing-Vertrage (Basispreis + Sonderausstattung und eventuelle Nachlässe)
  • eventuell eine Abtretungserklärung unterzeichnet durch den Autohändler/ -Verkäufer, wenn der staatliche Anteil auch direkt vo Autohaus abgezogen wird
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • unterschriebener Verwendungsnachweis (Formular dafür gibt es als Download)

Sind alle Dokumente eingereicht, werden diese geprüft und nach Bewilligung dem Antragsteller auf sein Konto überwiesen. Die Bearbeitungsdauer liegt in der Regel zwischen drei bis sechs Wochen je nach Aufkommen.

Achtung! Wird der Antrag versehentlich vor der Zulassung gestellt oder sind Dokumente fehlerhaft oder unvollständig, wird der Antrag abgelehnt. Anschließend kann kein weiterer Antrag für das selbe Fahrzeug gestellt werden und dort hilft auch kein Widerspruch.

Hier gehts zur Antragstellung beim BAFA

2.  Steuerliche Vorteile Elektroautos

Die staatliche Prämie ist nur einer von mehreren Anreizen der Bundesregierung. Zusätzlich existiert eine KfZ-Steuerbefreiung für vollelektrische E-Autos bis Ende 2030. Die Regelung betrifft ausschließlich reine Elektrofahrzeuge. Der Zoll, der für die Erhebung der Steuer zuständig ist, definiert es so: „Fahrzeuge, die ausschließlich mit Elektromotoren angetrieben werden.“ Hybrid-Modelle sind somit bei dieser Begünstigung außen vor. Für die Dauer der Steuerbefreiung gibt es eine grundlegende Unterscheidung. Sie richtet sich nach dem Datum der Erstzulassung.

Erstzulassung bis 17. Mai 2011Steuerbefreiung von 5 Jahren
Erstzulassung zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 20 *aktuell alle E-Autos bis 2030 steuerbefreit*Steuerbefreiung von 10 Jahren

Diese Befreiung gilt für jedes E-Auto einmal. Das bedeutet, wenn beispielsweise ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug drei Jahre nach der Anschaffung an eine andere Person weiterverkauft wird, verbleiben dem neuen Besitzer sieben weitere Jahre, in denen er keine Kfz-Steuern für seinen erworbenen Gebrauchtwagen zu begleichen hat.

AUßERDEM WICHTIG:

Für privat genutzte Firmenwagen gelten folgende steuerlichen Anreize:

  • 0,25% Versteuerung (statt 1% bei konventionellen Antrieben) des Brutto-Listenpreis bei Elektroautos unter 60.000 Euro (von vorher 40.000 Euro erhöht)
  • der Arbeitgeber darf seinem Mitarbeiter Ladeinfrastruktur, bspw. Elektroauto Ladekabel oder Wallboxen für den Gebrauch am Wohnort zu Verfügung stellen, ohne dadurch einen geldwerten Vorteil versteuern zu müssen.
  • der Arbeitgeber darf seinem Mitarbeiter den geladenen Strom an einem Ladepunkt an seinem privaten Wohnort erstatten, ohne dadurch einen geldwerten Vorteil versteuern zu müssen.

Diese Regelungen sind insbesondere für Berufspendler und/ oder Unternehmen in Branchen mit hohem Bedarf an Mitarbeiterbindung sehr spannend. In der richtigen Konstellation profitieren Mitarbeiter und Unternehmen vom Einsatz eines Firmen-Elektroautos mit privater Nutzung! Wenn du konkretes Interesse an der Integration von Elektroautos in dein Unternehmen hast, schreib uns gerne an „flottenberatung@e-autos.de„!

3.  Steuerliche Vorteile nach der Umrüstung zum E-Auto

Das sogenannte „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität“ ist am 17. November 2016 in Kraft getreten. Die Regelung sieht steuerliche Vergünstigungen vor, wenn sich der Besitzer eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor zu einer Umrüstung entschließt. Das heißt, die ursprünglichen Komponenten des Diesel oder Benziners werden durch einen Elektromotor und die dazugehörige Technologie ausgetauscht.

Das ist grundsätzlich auch mit älteren Fahrzeugen möglich und kann sogar einen Vorteil mit sich bringen: Im Vergleich zu den aktuellen Modellen sind die früheren zumeist leichter. Ein geringeres Gesamtgewicht bedeutet wiederum einen niedrigeren Stromverbrauch während der Fahrt. Andererseits können hier insgesamt recht hohe Kosten entstehen – einerseits für den Umbau selbst, aber auch für die Neuzulassung beim TÜV.

Dafür gewährt die Bundesregierung mit dem Gesetz einen Steuererlass, der wie beim Kauf eines neuen E-Auto-Modells für die Dauer von zehn Jahren gilt. Diese Befreiung greift ab dem Tag, an dem die Zulassungsbehörde sämtliche Voraussetzungen der Umrüstung als erfüllt betrachtet. Zudem hat diese Regelung Gültigkeit für Umrüstungen, die im Zeitraum vom

18. Mai 2016 bis zum 31. Dezember 2020

erfolgt sind. Keine Rolle spielt es unterdessen, wann das zum E-Auto umgebaute Fahrzeug erstmals zugelassen wurde. Demnach ist es beispielsweise möglich, einen Oldtimer umrüsten zu lassen und diesen steuerfrei zuzulassen.

Zusammengefasst: Die Bundesregierung bietet Steuerbefreiung für zehn Jahre, wenn zwei wesentliche Bedingungen des Umrüstens erfüllt sind. Diese sind:

  1. Das entsprechende Fahrzeug muss bei seiner ersten Zulassung einen Fremd- oder Selbstzündungsmotor besessen haben und der Umbau zum E-Auto ist im Zeitraum vom 18. Mai 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erfolgt.
  2. Es muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis für die im E-Auto verwendeten Fahrzeugteile erteilt werden.

4.  Berechnung der Kfz-Steuer für ein E-Auto nach Ablauf der Befreiung

Die Befreiung von der Kfz-Steuer für E-Autos ist zweifelsohne ein attraktiver Anreiz, den die Bundesregierung für den Käufer geschaffen hat. Die Förderung zur Anschaffung eines Elektroautos soll vor allem die Fahrzeuganzahl im Markt erhöhen und die Entscheidung zwischen Verbrenner und Stromer vereinfachen.

Nach Ende der Steuerbefreiung fällt eine Kfz-Steuer an. Diese liegt jedoch bei der Hälfte der Beträge, die für ein Modell mit Verbrennungsmotor zu begleichen sind. Um die Steuer für ein E-Auto zu bestimmen, existiert ein Berechnungsschlüssel, der sich am Gewicht des Fahrzeugs, dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG), ausrichtet. Daraus ergeben sich folgende drei Kategorien:

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