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Förderungen von E-Autos für Unternehmen

*UPDATE 03.01.2023* 

Bedingt durch die COVID-19 Pandemie, hat die deutsche Regierung ein Konjunkturpaket zu Revitalisierung der Wirtschaft verabschiedet. Inbegriffen sind verschiedene finanzielle Anreize unter anderem zur Anschaffung von Elektroautos.

Wir haben euch hier die wichtigsten Vorteile und steuerlichen Anreize zum Einsatz von E-Autos in Unternehmen aufbereitet:

KfW-Förderung 441

Seit dem 23.11.2021 ist eine neue Förderung von Ladepunkten für Unternehmen möglich. Das Förderprogramm mit einem Budget von 350 Millionen Euro hat kein Enddatum, sondern gilt bis die Mittel aufgebraucht sind. Mindestens 390.000 neue Ladepunkte sollen so entstehen. Förderfähig sind Unternehmen und Kommunen unabhängig von Ihrer Rechtsform, also auch Einzelunternehmen, Personengesellschaften und gemeinnützige Firmen. An den geförderten Ladepunkten können sowohl Privatfahrzeuge als auch Firmenwagen geladen werden. Der Zuschuss zielt auf den Kauf und die Errichtung einer neuen, intelligenten, nicht öffentlichen und stationären Ladestation ab. Ebenso inbegriffen sind Aufwendungen für Nebenarbeiten (Erdarbeiten, Netzanschluss oder Modernisierungen der Elektrik) und Software für Lastmanagement. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung bis zu 22 kW gefördert. Die Ladepunkte müssen ausdrücklich NICHT öffentlich zugänglich sein. Einen Überblick gibt es in unseren News, weitere Informationen gibt es beim Förderantrag der KfW.

Steuerliche Anreize bei Elektroautos

Setzt du in der Flotte deines Unternehmens auf E-Autos, profitierst du von einer Reihe an Anreizen begünstigt. Die Regelungen führen daher nicht allein zu einem vorübergehenden Erlass der Kfz-Steuer, sondern berühren auch den Nachteilsausgleich der Dienstwagenbesteuerung sowie die Lohnsteuer und ein Sonderabschreibungsrecht.

Kfz-Steuer bei E-Autos

Die Kfz-Steuer entfällt bei einem E-Auto für zehn Jahre und mindestens bis zum 31. Dezember 2030 gemäß dem neu erlassenem Konjunkturpaket vom 12 Juni 2020.

Anschließend, so sieht es der Paragraph 9 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) Stand Heute vor, gilt aktuell für die Fahrzeuge eine Ermäßigung. Sie liegt bei 50 Prozent gegenüber des für Verbrennungsfahrzeuge üblichen Steuersatzes. Grundsätzlich hat diese Steuerbefreiung ausschließlich für reine E-Autos Bestand, nicht aber für Hybride, bei denen noch ein Verbrennungsmotor für die Reichweitenverlängerung eingebaut ist. Berechnet wird die zu zahlende Summe auf der Grundlage des zulässigen Gesamtgewichts (zGG).

Rechenbeispiel

Zulässiges Gesamtgewicht des FahrzeugsBerechnungsgrundlage pro angefangener 200 kg
bis maximal 2.000 kg5,625 Euro
von 2.001 bis 3.000 kg6,01 Euro
von 3.001 bis 3.500 kg6,39 Euro

Beispiel: E-Auto als Firmenwagen mit zGG von 3.200 Kilogramm.

  1. Durch das Gewicht von 3.200 kg fällt das Fahrzeug in Kategorie 3, welcher alle Modelle von 3.001 bis 3.500 kg zuzuordnen sind. Somit wird die Berechnungsgrundlage von 6,93 Euro pro angefangene 200 Kilogramm auf den Plan gerufen.
  2. 3.200 kg / 200 kg = 16 (kein Auf-/Abrunden nötig)
  3. 16 x 6,39 Euro Berechnungsgrundlage = 102,24 -> abgerundet auf 102 Euro.

Für das Rechenbeispiel würden für einen Dienstwagen mit einem Gesamtgewicht von 3.200 Kilogramm dann 102 Euro an Kfz-Steuer anfallen. Ob diese Steuerberechnung nach Gewicht jedoch Realität wird, ist stark zu bezweifeln. In diesem Jahrzehnt sind E-Autos KfZ-steuerbefreit.

1%-Regel für Mitarbeiter – Nachteilsausgleich Dienstwagenbesteuerung

E-Autos haben im Vergleich zu konventionellen Autos in der Regel einen höheren Anschaffungspreis. Damit sich das Elektroauto auch bei der Wahl des nächsten Dienstwagen lohnt, wurde durch die Bundesregierung bereits 2013 ein Anreiz gesetzt. E-Autos sind im Preis bei Anschaffung teuerer als vergleichsweise Autos, bringen jedoch mittelfristige Einsparungen durch günstigeren Betriebskosten (Verbrauch, weniger Wartungskosten, keine KfZ-Steuer) und sind umweltverträglicher. Was genau sind also die Vorteile bei einem elektrischen Dienstwagen:

  1. nur 0,25 % statt 1 % muss als monatlich geldwerter Vorteil versteuert werden, wenn dein E-Auto inklusive Ausstattung nicht mehr als 60.000 Euro Brutto-Listenpreis aufweist.
  2. nur 0,5 % statt 1 % muss als monatlich geldwerter Vorteil versteuert werden, wenn dein E-Auto inklusive Ausstattung über 60.000 Euro Brutto-Listenpreis aufweist.
  3. Pauschale Versteuerung mit 30 Cent pro Kilometer für den Arbeitsweg bei mehr als 47 Tagen pro Jahr wird im gleichen Maße angepasst. Also nur ein Viertel von 30 Cent bei günstigeren E-Autos beziehungsweise die Hälfte bei Elektroautos über 60.000 Euro Fahrzeugwert.

Lohnsteuervorteile beim Laden

Seit 1. Januar 2017 haben weitere Regelungen Gültigkeit, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer berühren. Es geht dabei insbesondere um den Fall, wenn ein privates E-Auto beim Arbeitgeber aufgeladen wird. Bisher handelte es sich ähnlich wie Geschenke, um einen lohnsteuerpflichtiger Sachbezug. Nun kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern den Strom zum Laden von E-Autos ohne Abrechnung zur Verfügung stellen.

Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer außerdem eine Ladesäule oder Wallbox für den privaten Bereich kostenfrei zur Verfügung. Man spricht von einer Überlassung einer Wallbox. Der Unterschied zwischen Schenken oder auch dem beliebten Leasing von Mitarbeiten über die Firma (beliebt oft bei Consumer Electronics in Mitarbeiter Kaufprogrammen), ist bei der Installation und Überlassung hat der Arbeitgeber keinerlei Anrecht auf den Rückbau oder die Rückgabe der Wallbox bei Ausscheidens des Mitarbeiters. Dies ist die Bedingung, um nicht als Geldwerten Vorteil zu gelten.

Auch der geladene Strom in einen elektrischen Dienstwagen ist vom Arbeitgeber subventionierbar. Hier gibt es zwei Möglichkeiten der Vergütung.

Variante eins ist eine Pauschale Subvention durch das Unternehmen in Höhe von 70 Euro, wenn es am Arbeitsplatz direkt keine Lademöglichkeit gibt und in Höhe von 30 Euro, wenn die Möglichkeit besteht beim Arbeitgeber kostenlos zu laden. Die Variante zwei ist eine Kilowattstunden genaue Abrechnung des verbrauchten Stroms Zuhause. Hierzu ist wichtig das ein MID-konformer Stromzähler eingesetzt wird. Wir haben deshalb eine spezielle Wallbox für Dienstwagenfahrer im Sortiment. Bei der Wallbox Elvi von EVBox ist der MID-konforme Stromzähler nämlich direkt integriert, schaut gerne mal rein … zur Wallbox für Dienstwagen

Kaufprämie für Elektroautos

Neben den steuerlichen Erleichterungen lässt sich bei der Anschaffung von E-Autos im gewerblichen Bereich von einem Zuschuss bei der Anschaffung profitieren. Gleichermaßen für Privatpersonen und Unternehmen gibt es vom Bafa (Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaft) den Umweltbonus. Dieser besteht aus einem Anteil des Bundes und einem Anteil des Automobilherstellers. Zusätzlich wurde bedingt durch die Pandemie 2019 die Innovationsprämie eingeführt, die den Anteil des Bundes nochmals verdoppelt. Was heißt das genau und wie viel Geld gibt es?

Umweltbonus für reine E-Fahrzeuge

Der Umweltbonus steht seit dem 01.01.2023 nur noch für Privatpersonen zur Verfügung.

KfW-Förderprogramm

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet bereits seit 2014 eine Unterstützung für sogenannte umweltfreundliche Investitionen, worunter auch der Bereich der Elektromobilität fällt. Das KfW-Umweltprogramm – so die offizielle Bezeichnung – existiert für mittlere und große Unternehmen unter der Kennziffer 240 und für kleine Unternehmen unter der Nummer 241. Als kleine Unternehmen (KU) gelten Betriebe, deren Mitarbeiterzahl bei maximal 50 liegt und deren Jahresumsatz bzw. deren Jahresbilanzsumme 10 Millionen Euro nicht überschreitet.

Grundsätzlich fördert die KfW mit diesem Umweltprogramm:

  • Unternehmen im In- und Ausland
  • Freiberufler
  • Unternehmen, die im Auftrag eines Dritten Dienstleistungen erbringen
  • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen / Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung, die im Ausland niedergelassen sind

Keine Berücksichtigung für das KfW-Umweltprogramm finden:

  • Unternehmen mit landwirtschaftlicher Produktion
  • Unternehmen, deren Tätigkeit in der Fischerei liegt

Mit Hilfe des KfW-Förderprogramms besteht die Möglichkeit, Unterstützung für die Anschaffung von E-Autos oder für Ladeinfrastruktur auf dem Unternehmensgelände zu erhalten. Das bedeutet, dass die KfW einen zinsgünstigen Kredit vergibt und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten übernimmt. Die maximal zu bewilligende Summe pro Projekt liegt bei 10 Millionen Euro. Diese lässt sich entweder in Teilbeträgen oder als Einmalzahlung erhalten. Der effektive Jahreszins des KfW-Umweltprogramms beginnt ab 1,00 %, richtet sich aber ganz konkret nach den wirtschaftlichen Verhältnissen sowie der Qualität der vorhandenen Sicherheiten des Unternehmens.

Erwähnenswert ist an dieser Stelle noch, dass während der tilgungsfreien Zeit lediglich die Zinsen gezahlt werden müssen. Es besteht auch die Option, den Kredit komplett oder teilweise gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu tilgen. Hier gehts zum KfW-Umweltprogramm.

Hier nicht erwähnte Förderungen

Es existieren in zahlreichen Kommunen und Städten Fördermöglichkeiten bei der Anschaffung von E-Autos für Unternehmen. Städte wie beispielsweise München und Regensburg haben eigene Förderprogramme lanciert. Jene unterliegen jedoch meist eigenen Kriterien zur Fördermittelzuwendung, sodass eine Aufzählung hier den Rahmen überschreitet. Es ist demnach general ratsam bei der Stelle für Wirtschaftsförderung, Energie, Mobilität oder Ähnlichem proaktiv nachzufragen, ob es Unterstützungen der Kommune für Einbindung von Elektromobilität gibt.

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