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Elektroautos sind der EG-Fahrzeugklasse M zuzuordnen. Diese Zuteilung geht auf eine im Jahr 1970 festgelegte Definition der Europäischen Gemeinschaft zurück. In die Klasse M werden jedoch neben elektrisch angetriebenen Mobilen auch Pkw mit Verbrennungsmotor, Wohnmobile sowie Busse kategorisiert. Es geht bei dieser Unterteilung in Klassen lediglich darum, dass sämtliche Fahrzeuge hierin miteinander vereint sind, deren Zweck die Personenbeförderung ist und die mindestens vier Räder aufweisen.

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