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  3. Elektromobilitätsgesetz

Abgekürzt EmoG. Ein Gesetz, das zur Förderung der E-Mobilität verabschiedet wurde. Es ist im Juni 2015 in Kraft getreten. Die Absicht besteht darin, die Nutzung von Elektroautos attraktiver zu machen. Dafür räumt die Regierung durch das EmoG diverse Sonderrechte ein. Dazu gehören etwa der Erlass bzw. die Verringerung von Parkgebühren, Reservierungen gesonderter E-Auto-Parkplätze und die Schaffung eines privilegierten Kennzeichens für E-Autos durch den Buchstaben „E“ am Ende der Ziffer.

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