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  3. EV (Electric Vehicle)

Dieser englischsprachige Begriff, dessen Abkürzung sich mittlerweile auch hierzulande eingebürgert hat, meint ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug. Elektroautos und Zweiräder mit E-Motor gehören zwar ebenfalls in diese Kategorie, sie sind jedoch längst nicht die einzigen. Neben Straßen- sind auch Schienenfahrzeuge zu nennen. Oberflächen- und Unterwasserfahrzeuge sowie elektrische Flugzeuge unterliegen dieser Definition ebenfalls.

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