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  3. halböffentliche Ladestationen

Ladepunkte auf Parkplätzen von Supermärkten, innerhalb von Parkhäusern oder auf einem Bahnhofsgelände gelten beispielsweise als halböffentlich. Laut Definition befinden sie sich zumeist im privat bewirtschafteten Straßenland, wobei sie jedoch uneingeschränkt oder zumindest öffentlich begrenzt nutzbar sind.

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