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Bundesregierung schnürt neues Steuerpaket für Elektromobilität

Erst in der vergangenen Woche machte die Meldung die Runde, dass die Zulassungszahlen von Elektroautos in Deutschland deutlich zugenommen haben. Einer der dafür ausschlaggebenden Faktoren ist die Steuervergünstigung bei Dienstwagen. Diese Maßnahme besaß zunächst bis Ende 2021 Gültigkeit, doch schon jetzt steht eine deutliche Verlängerung in Aussicht. Außerdem sollen weitere Regelungen zugunsten der Elektromobilität ausgedehnt oder neu auf den Weg gebracht werden.

Von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) gab es bereits im Mai ein Bekenntnis, die staatliche Förderung der Elektromobilität auszubauen. Der besagte Steuerbonus für Dienstwagen mit E-Antrieb wird aller Voraussicht nach bis zum Jahr 2030 verlängert. Im Gespräch mit der Funke-Mediengruppe erklärte der Sozialdemokrat: „Wir tun dies auch, damit schneller mehr Elektrofahrzeuge auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen“.

Die Regelung schließt reine E-Autos und Plug-in-Hybride ein, die als Dienstwagen auch im privaten Bereich genutzt werden. Üblich ist, ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern – für Elektrofahrzeuge gilt seit Januar dieses Jahres der halbierte Satz von 0,5 Prozent. Erwähnenswert ist an dieser Stelle, dass die Ansprüche an Plug-in-Hybride schrittweise angehoben werden. Ab 2022 müssen die Modelle mindestens 60 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können, um berücksichtigt zu werden. Auf 80 Kilometer steigt dieser Anspruch ab 2025.

Mercedes Benz Elektroauto_1
Fotos: Symbolbilder, Renault (oben), Mercedes Benz (unten)

Steuerfreies Laden am Arbeitsplatz – auch diese Maßnahme erfährt eine Verlängerung. Schafft ein Arbeitgeber die Möglichkeit, dass seine Angestellten ihr E-Auto während der Dienstzeit mit neuer Energie versorgen können, bleibt das bis 2030 steuerfrei. Das betrifft ebenso den Umstand, wenn den Beschäftigten eine betriebliche Ladevorrichtung unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Seit diesem Jahr ist des Weiteren die kostenfreie Überlassung von Diensträdern für den privaten Bereich steuerfrei. Nachdem auch hier eine Frist bis Ende 2021 vorgesehen war, steht ebenfalls die Verlängerung bis 2030 bevor.

Als neue Regelung soll eine Sonderabschreibung für die Anschaffung von Lieferfahrzeugen mit elektrischem Antrieb hinzukommen. Von 2020 bis 2030 werden dafür einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben. Das ist als Ergänzung zur regulären Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen.

Der Gesetzentwurf wurde am Mittwoch vom Kabinett beschlossen. Jetzt geht es darum, ihn bis zum Jahresende in die Tat umzusetzen. Zuspruch bekundet der Verband der Automobilindustrie (VDA). In einem Statement heißt es: „Gerade weil unsere Unternehmen in den nächsten Jahren viele neue E-Modelle auf den Markt bringen, wird die Verlängerung der geltenden Sonderregelung eine positive Wirkung auf die Nachfrage nach E-Autos entfalten“. Der erhoffte Effekt ist absehbar, denn die meisten Dienstwagen werden geleast und sind im Anschluss als Gebrauchtfahrzeuge auf dem Markt. Somit sind sie für private Käufer wesentlich erschwinglicher.

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