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Errichten privater Ladestationen soll künftig unkomplizierter werden

Erst vor wenigen Wochen beschloss die Bundesregierung, elektrisch angetriebene Dienstwagen ab dem kommenden Jahr mit einem Steuervorteil zu versehen. Dadurch soll die Nachfrage auf dem Markt für E-Autos neben der Kaufprämie angekurbelt werden. Offenbar könnte es bald eine weitere Gesetzesänderung geben, die der Elektromobilität in Deutschland an entscheidender Stelle auf die Sprünge hilft. Sie berührt das Miet- und Wohneigentumsrecht und zielt darauf ab, beim Aufbau privater Ladestationen künftig weniger Steine in den Weg zu legen.

Diese Informationen liegen der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) vor, die von den Plänen der Großen Koalition berichtet. Der Meldung zufolge hat das Bundesjustizministerium zunächst einen Diskussionsentwurf erarbeitet, der jetzt mit den Bundesländern und den einzelnen Ministerien besprochen wird. Speziell außerhalb der Stadtzentren gebe es bisweilen noch zu wenige Ladestationen, vorhandene seien jedoch oft auch zugeparkt. Das erschwert freilich die Energieversorgung der Stromer und sorgt für Skepsis bei potenziellen Interessenten.

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Fotos: Tesla© (oben), Kia Motors© (unten)

Mit den möglichen Änderungen sollen es Mieter und Eigentümer in Zukunft leichter haben, private Ladepunkte zu errichten. So heißt es in den Papieren der Bundesregierung, dass laut Bedarfsprognosen der Großteil der Fahrzeuge überwiegend auf Privatgrundstücken mit neuer Energie versorgt wird. Nach Schätzungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft betrifft das 80 Prozent der Fälle, ist in der SZ zu lesen. Die Bedeutung ist offensichtlich: Wer von Beginn an Schwierigkeiten ausmacht, wie er sein Elektroauto laden soll, entscheidet sich gegen einen Kauf.

Bislang behindern die gesetzlichen Rahmenbedingungen teilweise das Installieren einer Ladestation. Wohnungseigentümer können eine solche nicht ohne weiteres errichten, sondern müssen sich das Einverständnis der Miteigentümer einholen. Oftmals genügt bereits das Veto einer Partei, um das Vorhaben zu kippen. Dieser Umstand könnte künftig gelockert werden. Leichter haben sollen es auch Mieter, die dann womöglich eine Erlaubnis zum Aufbau einer Ladestation einfordern dürfen – ein ganz ähnlicher Anspruch besteht bereits beim behindertengerechten Umbau einer Wohnung.

Bis diese möglichen neuen Regelungen greifen, vergeht aber vermutlich noch Zeit. Erst muss der Diskussionsentwurf geprüft werden, bevor es überhaupt zu einem Gesetzesentwurf kommen kann. Wie lange dieser Prozess dauert, lässt sich aktuell nicht vorhersagen. Es ist aber in jedem Fall denkbar, dass hierin ein wichtiges Mosaiksteinchen fehlt, damit auch die übrigen staatlichen Anreize besser angenommen werden, welche der Elektromobilität mehr Antrieb verleihen sollen.

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