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Geplante Maßnahmen des Autogipfels nun offiziell beschlossen

Anfang dieses Monats trafen sich Vertreter aus Politik und der Automobilindustrie im Kanzleramt zum sogenannte Autogipfel. Dabei fielen zwei wichtige Entscheidungen. Der Kauf eines Stromers wird künftig noch stärker bezuschusst und die Ladeinfrastruktur soll einen merklichen Ausbau erfahren. Beide Punkte galten als vereinbart, doch ihnen fehlte bisweilen noch der Beschluss des Bundeskabinetts. Diesen hat es nun gegeben, sodass die Maßnahmen ganz offiziell sind.

Seit 2016 existiert der Umweltbonus. Bislang sah dieser vor, dass der Kauf eines Elektroautos mit 4.000 Euro unterstützt wird. Diesen Betrag teilten sich die Hersteller und der Bund zu jeweils 50 Prozent. Das bleibt weiterhin so, doch ab Januar 2020 wächst diese Förderung auf 6.000 Euro an. Sie gilt für Fahrzeuge bis zu einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro. Aber auch Modelle zwischen 40.000 und 65.000 Euro erhalten eine Förderung. Den Käufern wird dann immer noch einen Nachlass von 5.000 Euro gewährt. Dafür stehen seitens des Bunds rund 2,09 Milliarden Euro bereit. Der Zuschuss behält bis Ende 2025 seine Gültigkeit. Ein früheres Ende ist denkbar, wenn das Budget aufgebraucht wird.

VW e-Up! Elektroauto
Fotos: Sono Motors (oben) Volkswagen (unten), Symbolbilder

Mit dieser Unterstützung erhofft sich die Bundesregierung einen Zuwachs an Elektroautos auf deutschen Straßen. Doch damit es auch tatsächlich mehr E-Fahrzeuge werden, führt gleichzeitig kein Weg an einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur vorbei. Hier gibt es noch Nachholbedarf. Laut offiziellen Zahlen der Bundesregierung waren im August 2019 rund 220.000 Stromer zugelassen. Ihnen standen etwa 21.100 öffentliche Ladepunkte zur Verfügung. Rein rechnerisch sind das knapp 0,1 Ladepunkte pro E-Auto.

In den nächsten beiden Jahren sollen aus diesem Grund 50.000 neue Ladepunkte errichtet werden. Das Gros übernimmt Deutschland mit 35.000 Stationen selbst. Einen Anteil von 15.000 Ladepunkten steuern die Autobauer bei. Dieser Plan ist Bestandteil des sogenannten „Masterplan Ladeinfrastruktur“. Er sieht bis 2030 vor, dass etwa eine Million Ladepunkte vorhanden sind. Dafür werden ab 2020 auch Lademöglichkeiten an Kundenparkplätzen gefördert. Eine Versorgungsauflage für Tankstellen könnte künftig sicherstellen, dass dort ebenfalls Möglichkeiten zum Stromtanken zur Verfügung stehen – diese Maßnahme ist aber noch nicht konkret kommuniziert worden.

Ebenfalls noch nicht ganz im Detail ist ein weiterer Punkt bekannt. Für den Kauf eines elektrischen jungen Gebrauchtwagens steht eine Förderung in Aussicht. Hierfür müssen aber verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Der Kilometerstand darf nicht über 8.000 liegen und das E-Auto darf zuvor keine Förderung als Firmen- oder Dienstwagen erhalten haben. In absehbarer Zeit könnte es zu Änderungen im Mietrecht und Wohneigentumsgesetz kommen. Dann sollen die Barrieren für das Errichten eines Ladepunkts im privaten Bereich erleichtert werden.

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