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Barrieren zum Aufladen im privaten Bereich werden abgebaut

Schon länger stand diese Regelung zur Debatte, jetzt ist ein entsprechender Gesetzesentwurf beschlossen worden: Am Montag, den 23. März entschied das Bundesjustizministerium, dass Wohnungseigentümer und Mieter künftig einen Anspruch auf den Einbau eines Ladepunktes haben. Damit ist nach eigenen Aussagen des Ministeriums das Wohnungseigentumsgesetz, das aus dem Jahr 1951 stammt, „an die Bedürfnisse des 21. Jahrhunderts angepasst“ worden.

Diese Erklärung gab Christine Lambrecht (SPD), Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, in diesem Zuge ab und fügte hinzu: „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Förderung der E-Mobilität“. Doch was bedeutet die neue Regelung ganz konkret? Sie baut die Barrieren für Wohnungseigentümer und Mieter ab, die bislang beim Einrichten einer Lademöglichkeit im privaten Bereich bestanden.

Um diese zu realisieren, war stets die Zustimmung der gesamten Eigentümergemeinschaft erforderlich. Diese Hürde möchte das Bundesjustizministerium nun beseitigen. Die Kosten für den Einbau der Ladestation trägt der begünstigte Eigentümer. Der dazugehörige Gesetzesentwurf wurde im Oktober des vergangenen Jahres vom Bundesrat verabschiedet. Diese neue Regelung ist vor allem deswegen so bedeutend, da im Schnitt 80 Prozent aller Ladevorgänge von Elektroautos entweder zuhause oder während der Arbeitszeit erfolgen.

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Fotos: Symbolbilder, Volkswagen (oben), Renault (unten)

Auch Kerstin Andrae, die Vorsitzende des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), begrüßt die Weichenstellung für das neue Gesetz: „Endlich wird die Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Hürden für den Einbau privater Ladeinfrastruktur überwunden werden können“. Sie ist zudem überzeugt: „Der Erfolg der Elektromobilität wird sich vor allem im Privaten entscheiden“. Daher sei es aus ihrer Sicht umso wichtiger, dass die Neuerungen im Miet- und Wohneigentumsrecht schnell in Kraft träten. Der Bundestag muss dem Entwurf nur noch zustimmen.

Im öffentlichen Bereich regt sich ebenfalls etwas: Im zurückliegenden Jahr gab es laut einer Erhebung des BDEW etwa 24.000 Ladepunkte in Deutschland. Das entspricht einem Zuwachs um mehr als 50 Prozent gegenüber 2018. Mit dem „Masterplan Ladeinfrastruktur“ hat sich Bundesregierung zum Ziel gesetzt, bis 2030 eine Million Ladepunkte zu schaffen. Auf dem Weg dorthin sollen in den kommenden beiden Jahren 50.000 neue Lademöglichkeiten entstehen.

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