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Neue Förderung des BMVI für Unternehmen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, kurz BMVI, gibt jetzt eine Fördermöglichkeit im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität für Unternehmen bekannt. Damit sollen kommunale und gewerbliche Elektro-Flotten unterstützt werden. Sowohl der Kauf eines Elektroautos, als auch der Ausbau von Ladeinfrastruktur ist hier förderfähig. Ziel der Förderung ist es, Unternehmen bei der Umstellung ihres Fuhrparks sachgerecht zu unterstützen und damit einen erheblichen Beitrag zur Elektrifizierung zu leisten. In einem einstündigen Online-Seminar am 18.02.2021 um 14 Uhr möchten Projektträger Jülich und die NOW GmbH die Inhalte des Förderaufrufs detailliert näher bringen und offene Fragen klären. Hier gibt es eine Übersicht.

Antragsberechtigt sind:

  • Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Landesbehörden, kommunale und Landesunternehmen, Hochschulen, sonstige Betriebe und Einrichtungen, die entweder in kommunaler Trägerschaft stehen oder gemeinnützigen Zwecken dienen
  • Kommunen für die jeweiligen kommunalen Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit
  • ferner Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Gefördert werden:

  • straßengebundene Elektrofahrzeuge gemäß Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates: M1 (Pkw zur Personenbeförderung mit max. 9 Sitzplätzen)
  • Leichtfahrzeuge, also L2e, L5e, L6e und L7e
  • Sonderfahrzeuge
  • Batterieelektrische Einsatzfahrzeuge
  • Ladeinfrastruktur, die ausschließlich im Zusammenhang mit einer im Rahmen dieses Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung in einem zweckdienlichen Verhältnis steht

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • die Zulassungsklassen M2, N1, N2 und N3
  • Hybride
  • Plug-in-Hybride
  • Fahrzeuge mit Antriebsbatterie auf Bleibasis
  • Umrüstungen auf Elektroantrieb (Ausnahme: Fahrzeuge, die vollständig umgerüstet als Neuwagen angeboten werden)
  • Pkw, die einen Netto-Listenpreis für das Basismodell über 65.000€ aufweisen

In dem Fördertopf liegen aktuell 20 Millionen Euro bereit. Pro Vorhaben und Antragsteller/in ist eine Förderung von maximal 2 Millionen Euro möglich. Allerdings muss das Vorhaben mindestens 9.000€ netto in Anspruch nehmen. Hierbei werden die Investitionsmehrausgaben für eine Umstellung auf eine Elektroflotte zu 40% gefördert. Für kleine und mittlere Unternehmen ist sogar ein Prozentsatz von 50% oder 60% möglich. Das Angebot gilt bis 31.03.2021.

Alle Details und weitere Informationen gibt es direkt beim Projektträger unter https://www.ptj.de/projektfoerderung/elektromobilitaet-bmvi/invest 

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