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Neue Förderung für Ladeinfrastruktur in Unternehmen

das Bundesamt für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) hat einen neuen Fördertopf mit 300 Millionen Euro verkündet. Eingebettet in das Gesamtkonzept „Ladeinfrastruktur vor Ort“ zielt dieses Förderbudget gezielt auf kleinere und mittelständige Unternehmen und kommunale Einrichtungen ab. Bis 2030 sollen eine Million neue Ladepunkte errichtet werden.

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Das BMVI hat eine neue Förderung für Ladeinfrastruktur bekannt gegeben.

Johannes Pallasch, Leiter Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur bringt das Ziel des Programms auf den Punkt: „Rasant steigende Zahlen bei den Zulassungen von E-Fahrzeugen machen den beschleunigten Aufbau von Ladesäulen dringend nötig, denn wir wollen, dass Kundinnen und Kunden überall einfach laden können. Das neue Förderprogramm unterstreicht die Bedeutung des kommunalen Umfelds und der KMUs beim Aufbau eines flächendeckenden und nutzungsfreundlichen Gesamtsystems. Kommunale sowie kleine und mittelständische Unternehmen kennen die lokalen Bedarfe und sind wichtig für die Akzeptanz von Elektromobilität vor Ort.“

Wie gehabt, klären wir hier die wichtigsten W-Fragen, damit du schnell einen Überblick erhältst und checkst, ob die Förderung für dich interessant ist.

WER wird gefördert?

Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sind zur Antragstellung aufgerufen.

WIE VIEL Fördergeld gibt es?

Es werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen und im „Windhundverfahren“ (wer zuerst kommt … ) bewilligt.

WAS wird genau gefördert?

➡️ Investition in Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (3,7 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 € pro Ladepunkt

➡️ Investition in Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 € pro Ladepunkt

➡️ Kosten für Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 € Förderung pro Standort

➡️ Kosten für  Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 € Förderung pro Standort

➡️ Möglich ist die Förderung einer Kombination aus Pufferspeicher mit Ladeinfrastruktur (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss).

➡️ Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (halb öffentlicher Ladepunkt zu bestimmten Öffnungszeiten) kann eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % erfolgen

➡️  geförderte Ladepunkte müssen für jede übliche Bezahlart zugänglich sein (vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden)

➡️ Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien.

WANN geht’s los und wie lange habe ich Zeit?

Das Förderprogramm beginnt am 12. April 2021 und wird nach dem „Windhundverfahren“ vergeben. Es entscheidet also die zeitliche Reihenfolge welcher Antragsteller Geld bekommt, oder vereinfacht „Wer zuerst kommt, malt zuerst“. Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31. Dezember 2022.

Das Statement von Andreas Scheuer, Bundesverkehrsminister

„Wir bauen die Ladeinfrastruktur dort auf, wo sie im Alltag gebraucht wird und das ist bei den Menschen ,vor Ort‘ – an Supermärkten, Hotels, Restaurants, Schwimmbädern oder Sportplätzen. Damit unterstützen wir eine Lösung für all die Menschen, die weder Zuhause noch beim Arbeitgeber laden können. Mit den 300 Millionen Euro Förderung bringen wir noch mehr Lademöglichkeiten genau dorthin, wo die Autos ohnehin schon parken.“

Hier gehts zur offiziellen Pressemeldung des BMVIs

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