Neuerungen zur Förderung von Elektroautos in Deutschland
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Neue Förderung für Elektroautos!

Die Bundesregierung hat ein 130 Mrd. Euro Konjunkturprogramm zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft beim Re-Start nach der Corona-Krise verabschiedet. 50 Mrd. Euro davon sind für Elektromobilität und die Förderung von Elektroautos und PHEVs vorgesehen. Hier werden die wichtigsten Details zusammengefasst.

Welche neuen Kaufanreize für E-Fahrzeuge erhalten Privatpersonen und Unternehmer?

Die neue Innovationsprämie ergänzt den bisherigen „Umweltbonus“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 

➡ E-Autos mit einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro erhalten jetzt 9.000 Euro Prämie (6.000 EUR Umweltbonus, die paritätische Verteilung zwischen Automobilhersteller und Staat bleiben unverändert + 3.000 Euro zusätzlicher Innovationsprämie) 

➡ E-Autos mit einem Nettolistenpreis über 40.000 bis 65.000 erhalten anstelle von 4.500 Euro nun 7.500 Euro Kaufprämie
➡ In Kraft tritt die Regelung zum 01.07.2020 bis 31.12.2021 – In Abhängigkeit der EU-Zustimmung könnte die Prämie auch rückwirkend für im Juni zugelassene E-Autos gelten
➡ 0,25 % Regel in der Versteuerung von privat genutzten Dienstwagen wird auf Elektroautos > 60.000 Euro Nettolistenpreis erweitert, vorher galt dies nur für Fahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis. Teurere Fahrzeuge erhielten 0,5 % in der Versteuerung privater Nutzung.
➡ die KfZ-Steuerbefreiung für E-Autos ist bis Ende 2030 verlängert (aktuell 2025)

Warum die Senkung der Mehrwertsteuer einen zusätzlichen Anreiz bietet.

Für Privatpersonen, die über den Kauf eines neuen Elektroautos nachdenken ist bis zum 31.12.2020 die Senkung der Mehrwertsteuer in Deutschland von 19 Prozent auf 16 Prozent ein zusätzlicher Anreiz. Wenn die E-Autoverkäufer den verminderten Mehrwertsteuersatz an die Endkunden weitergeben – so wie die Maßnahme der Bundesregierung vorgesehen ist – spart man beispielsweise bei einem Elektroauto was aktuell 30.000 Euro brutto kostet weitere 900 Euro!

Förderung des Ausbaus von Ladeinfrastruktur

Unter anderem werden zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur, in die Weiterentwicklung der Elektromobilität und in die Batteriezellenforschung investiert. Unter der Wortgruppe „Entwicklung der Elektromobilität“ ist beispielsweise die Implementierung eines deutschlandweit einheitlichen Bezahlsystems an öffentlichen Ladesäulen und Ladepunkten fokussiert.

Weitere Förderungen für Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen

Im öffentlichen Personen-Nahverkehr gibt es mit dem Konjunkturpaket ein Bus- und LKW-Flotten-Modernisierungs-Programm um Nachfrage nach E-Bussen und E-LKWs im Stadtverkehr bis Ende 2021 zu fördern.

Als steuerlicher Investitionsanreiz für Unternehmen wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt. 

Das Bundesfinanzministerium gab zudem unter dem Titel „Sozial & Mobil für gemeinnützige Träger“ bekannt, dass es ein Flottentauschprogramm für öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Träger, wie Vereine und gGmbHs geben wird.

Außerdem ist ein Flottentauschprogramm für Handwerker und Klein- und Mittelständige Unternehmen (KMUs) für Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen vorgesehen. Die Maßnahme soll besonders für urbane Dienstleister im Bereich Lieferdienste, Handwerk und Bau einen Umstieg auf emissionsfreie, elektrische Nutzfahrzeuge ermöglichen.

Quelle: Bundesfinanzministerium.de

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