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Steuervorteil für elektrifizierte Dienstwagen ist beschlossene Sache

Im August zeichnete es sich bereits ab, jetzt ist es endgültig spruchreif: Die Bundesregierung plante, Dienstwagen, die über einen elektrischen Antrieb verfügen, in Zukunft mit einem Steuervorteil zu berücksichtigen. Schon im Sommer hatte das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf abgesegnet. Was bisweilen noch fehlte, war die Zustimmung des Bundesrates. Dieser gab am vergangenen Freitag grünes Licht, sodass die Regelung zum kommenden Jahr endgültig greift.

Der Hintergrund der neuen Regelung ist folgender: Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen, mussten bisher monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. In Zukunft gilt nur noch ein halbierter Satz von dementsprechend 0,5 Prozent. Diese Festlegung gilt für alle Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 angeschafft werden – eingeschlossen sind sowohl gekaufte, als auch geleaste Modelle.

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Fotos: Symbolbilder / Volkswagen AG (oben), BMW AG (unten)

Neben rein elektrischen Dienstagen berücksichtigt das Gesetz allerdings auch Hybride und Brennstoffzellen-Fahrzeuge. Schätzungen zufolge entgehen dem Staat insgesamt zwar etwa 1,8 Milliarden Euro, allerdings steckt hinter dieser Maßnahme eine klare Strategie: Kurzfristig dürften mehr Unternehmen Fahrzeuge mit alternativen Antrieben in ihre Flotten integrieren. Auf längere Sicht soll daraus der Markt an Gebrauchtwagen wachsen. Schon im August erklärte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) dazu: „E-Fahrzeuge werden dadurch preiswerter und für eine breite Kundengruppe interessanter“.

Diese Argumentation ist insofern nachvollziehbar, da gegenwärtig etwa ein Drittel aller Pkw-Neuzulassungen auf Dienstwagen entfällt. Allerdings gab es in der Vergangenheit auch kritische Stimmen, die zu dieser Regelung laut wurden. So hatte der Verkehrsclub Deutschland (VCD) bemängelt, dass auch Plug-in-Hybride bevorteilt werden, obwohl sie neben einem elektrischen Antrieb auch einen Verbrennungsmotor nutzen. Deren Akkus sind nur durch externe Quellen wiederaufladbar. Zudem legen sie nur vergleichsweise wenige Kilometer rein elektrisch zurück. Eine andere Sicht trug der Bundesverband eMobilität (BEM) vor. Er forderte für Dienstwagen mit E-Antrieb eine 0-Prozent-Regelung.

Für alle Elektroautos gilt weiterhin bis zum 30. Juni 2019 die Kaufprämie von 4.000 Euro. Hybride werden mit einem Nachlass von 3.000 Euro begünstigt.

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