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Umweltbonus: Gute Chancen für Verlängerung

Seit Mitte 2016 haben alle Privatpersonen, aber auch alle Unternehmen die Möglichkeit, den Kauf eines Fahrzeugs mit elektrischem Antrieb fördern zu lassen. Der BAFA Umweltbonus gewährt einen Nachlass von 4.000 Euro für ein reines E-Auto und 3.000 Euro für Plug-in-Hybride. Als Deadline wurde der 30. Juni 2019 gesetzt. Bis dahin gilt dieses Programm – vorerst. Einem Bericht der „Deutschen Presseagentur“ (dpa) zufolge besteht aber wohl das Vorhaben, den zeitlichen Rahmen auszudehnen.

Das Prinzip des Umweltbonus beruht darauf, dass sich Hersteller von Elektrofahrzeugen gemeinsam mit dem Bund zu jeweils 50 Prozent an der Förderung beteiligen. Wer also einen Stromer kauft, erhält 2.000 Euro vonseiten der Automarke, die restlichen 2.000 Euro stammen aus dem staatlichen Fördertopf. Dieser war zu Beginn mit insgesamt 600 Millionen Euro gefüllt. Bislang sind daraus allerdings nur knapp 134 Millionen Euro hinaus gewandert. Insgesamt gingen etwa 100.000 Anträge ein. Mehr als 60.000 und damit der größte Teil entfallen auf rein elektrisch angetriebene Modelle.

Smart EQ fortwo und Smart EQ forfour Elektroautos
Foto: Smart / Symbolbild

Einerseits ist also noch genügend Geld vorhanden, um das Förderprogramm zu verlängern. Andererseits lässt sich aktuell eine andere Situation konstatieren als noch 2016. Mittlerweile ist die Ladeinfrastruktur merklich ausgebaut worden und das Angebot an lokal emissionsfreien Fahrzeugen wächst zusehends. In diesem Jahr dürften so viele neue Modelle auf den Markt kommen wie noch nie. Genügend Argumente also, die für eine Ausdehnung des Umweltbonus sprechen, der „ernsthaft erwogen“ werde, wie es im dpa-Bericht heißt. Dafür plädiert auch der Verband der Automobilindustrie (VDA), der diese Forderung schon vor einiger Zeit gestellt hatte.

Neben der Kaufförderung hatte die Bundesregierung zuletzt auch beschlossen, Dienstwagen in Form von Elektroautos sowie Plug-in-Hybride mit einem Steuervorteil zu berücksichtigen. Für Fahrzeuge, die auch privat genutzt werden, sind nur noch 0,5 Prozent des Listenpreises anstatt der bisher üblichen 1,0 Prozent als geldwerter Vorteil zu versteuern. Diese Regelung gilt seit 1. Januar dieses Jahres. Zusätzlich besteht auch das Vorhaben, das Aufbauen privater Ladestationen in Zukunft leichter zu ermöglichen. Mit diesen Maßnahmen soll bis zum Jahr 2022 die Anzahl von rund einer Million E-Autos auf den deutschen Straßen erreicht werden.

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