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01.12.2020: Das Wohneigentums-modernisierungsgesetz (WEMoG) ist in Kraft getreten

Gute Nachrichten für alle Besitzer von Elektroautos in Mietwohnungen oder Mehrfamilienhäusern: Durch das im Januar bereits vom Bundestag angekündigte Gesetz wird der Einbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos in privaten Miet- und Eigentumswohnungen ab dem 01.12.2020 erleichtert.

Konkret bedeutet das, dass man als Eigentümer seit gestern einen Anspruch darauf hat, das gemeinschaftliche Eigentum zu verändern um Ladeinfrastruktur, in Form einer Wallbox in der Tiefgarage oder einer Ladesäule auf dem Hausgrundstück, bereitzustellen. Zwar müssen bei einer Eigentümerversammlung alle Parteien dem Umbau zustimmen, dürfen aber nicht mehr ablehnen. Im Falle eines Widerstands der anderen Parteien kann diese bauliche Veränderung sogar eingeklagt werden. In diesem Fall trägt der jeweilige Eigentümer (und eventuell zustimmende Parteien) alle Kosten des Umbaus. Stimmen die Parteien allerdings mehrheitlich für den Umbau, werden die Kosten gleichmäßig getragen.

Auch für Mieter wird der Einbau von Ladeinfrastruktur deutlich leichter. Diese können zukünftig von Vermietern eine Genehmigung für den Einbau einer Ladestation einfordern. Hier müssen allerdings die Kosten für die Installation vom Mieter selbst getragen werden und es dürfen keine Kosten für andere Mitmieter oder Eigentümer entstehen, sondern nur für jene, die ebenfalls die Ladeinfrastruktur nutzen möchten. Die Ladepunkte sollen dabei an zuweisbaren Stellplätzen angebracht werden, nicht aber auf frei nutzbaren Stellflächen.

Das Wohneigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) gilt nicht nur für Elektroautos, sondern auch für elektrische Zweiräder, Roller und E-Bikes und umfasst neben der Elektromobilität auch neue Regelungen für den Ausbau von Barrierefreiheit, Einbruchschutz und Glasfaseranschluss.

Bisher galt das Wohnungseigentumsgesetz, welches 1951 erstellt wurde und beinhaltet somit weder bauliche Anforderungen für Elektromobilität, noch durch den Klimawandel bedingte Erfordernisse. Kurz: Es war einfach nicht mehr zeitgemäß.

Mehr Informationen gibt es auf der offiziellen Website der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/neues-wohnungseigentumsrecht-1733600 und im Gesetzestext: bgbl.de

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